Tätigkeitsschwerpunkte
Insolvenzverwaltung
Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in den Bereichen Insolvenzverwaltung und insolvenzrechtlicher Beratung über eine umfassende Expertise in diesen komplexen und anspruchsvollen Fachgebieten. Kanzleigründer Rechtsanwalt Bahman Yadegardjam sammelte bereits unter der Konkursordnung (KO) erste Erfahrungen mit insolventen Unternehmen und von der Insolvenz betroffenen Personen. Er wird seit 1999 regelmäßig von Gerichten zum Gutachter, Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder in Insolvenzverfahren bestellt und ist berechtigt den Titel Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht zu tragen.
Unsere langjährige Tätigkeit hat es uns ermöglicht, ein Netzwerk hochspezialisierter Fachleute und Kooperationspartner aufzubauen, auf die wir im Bedarfsfall jederzeit zugreifen können. Wir arbeiten regelmäßig mit Fachanwälten anderer Fachrichtungen, Steuerberatern, sanierungserfahrenen Betriebswirten und IT-Fachleuten zusammen. Diese Kombination von juristischer Expertise und betriebswirtschaftlichem Know-how zusammen mit dem Einsatz moderner IT-Lösungen ermöglicht es, Insolvenzverfahren unabhängig von Branche und Größenordnungen effektiv, gründlich und im besten Interesse der Beteiligten zu bearbeiten, sowie in die Krise geratene Unternehmen mit allen in Betracht kommenden Instrumenten des Insolvenzrechts fortzuführen und zu sanieren. Dabei legen wir auf möglichst kurze Entscheidungswege und zentrale Ansprechpartner wert und werden durch ein erfahrenes und eingespieltes Back-office unterstützt.
Beratung und Prozessführung
Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter von Unternehmen und Unternehmern der verschiedensten Branchen aber auch von Privatpersonen ermöglicht nicht nur tiefgreifende Einblicke in die täglichen Abläufe und Problemstellungen der Betroffenen; sie erfordert auch eine eingehende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Fragestellungen aller relevanten Rechtsgebiete. Dieses Wissen und die Erfahrungen aus einer Vielzahl von Gerichtsverfahren stellen wir unseren Mandanten zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie in außergerichtlichen Fragen ebenso, wie wir auch gerichtlich für Sie tätig werden. Dabei ist nach unserer Auffassung neben der rein juristischen Fragestellungen stets auch unternehmerisches Denken erforderlich. Sollten dabei Fragen in einem Rechtsgebiet auftreten, für das uns die praktische Erfahrung in der erforderlichen Tiefe fehlt, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen aus unserem Netzwerk einen Spezialisten zu Rate ziehen, mit dem wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Der persönliche Dialog und kurze Entscheidungswege, zusammen mit fachlicher Kompetenz und Serviceorientierung stehen für uns im Interesse unseres Mandanten im Vordergrund.
Insolvenzrecht und Sanierung
Wir beraten sowohl Unternehmen und Management, als auch Privatpersonen vor, während und nach einem Insolvenzverfahren. Egal, ob die Vermeidung der Insolvenz, die Durchführung oder Abwehr insolvenzspezifischer Ansprüche oder die rechtlich mögliche Gestaltung der Situation im Vordergrund steht.
Wirtschafts- und Vertragsrecht
Aufgrund unserer branchenübergreifenden Erfahrung können wir Sie sowohl gestaltend als auch im Rahmen von Konflikten aller Art flexibel und innovativ beraten. Dabei behalten wir stets auch die Schnittstelle zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen im Blick.
Vertriebsrecht, insbes. Automobilvertriebsrecht
Wir haben jahrelange Erfahrung aus der Beratung von nationalen und internationalen Vertriebseinheiten gewinnen können. Daher können Sie sicher sein, dass wir Ihre branchenspezifischen Probleme effektiv und pragmatisch lösen.
Prozessführung
Eine außergerichtliche Lösung zu finden, kann in vielen Fällen für Mandanten von Vorteil sein. Daher prüfen wir vorrangig alternative Lösungsansätze und drängen Sie nicht in einen Prozess. Sofern dies aber nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, sind wir bereit, eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem gebotenen Nachdruck zu führen. Bei Bedarf werden wir deutschlandweit gerichtlich für Sie tätig.